Mit der WRN 2015 wurden die Erhaltungspflichten des Vermieters in Bezug auf mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten1 neu geregelt. Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie es mit den uU doch erheblichen Wartungskosten aussieht.