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Anwendbarkeit des § 20 WEG 1975: Erträgnisse von nicht im WE stehenden Objekten gebühren ausschließlich den schlichten Miteigentümern

RechtsprechungWEGwobl 2015/31wobl 2015, 77 Heft 3 v. 1.3.2015

WEG 1975 § 20 Abs 1 Z 2, WEG 2002 § 56 Abs 12

Die Erträgnisse von nicht im WE stehenden Objekten gebühren gem dem noch anwendbaren § 20 Abs 1 Z 2 WEG 1975 ausschließlich den schlichten Miteigentümern, mögen sie daneben auch Wohnungseigentümer von anderen Objekten derselben Liegenschaft sein.

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