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Über das (Nicht-)Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei einer Alkoholkrankheit gem § 33 Abs 2 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2015/28wobl 2015, 71 Heft 3 v. 1.3.2015

MRG § 33 Abs 2

Es kann keineswegs gesagt werden, dass alkoholkranken Personen grundsätzlich kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn sie wiederholt über jeweils längere Zeiträume ihre Zinszahlungspflicht nicht erfüllen.

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