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Korrespondenz zum Beitrag von Klicka, Der Antrag auf Normenkontrolle durch die Verfahrenspartei im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, wobl 2015, 10

KorrespondenzLStA Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheinerwobl 2015, 58 Heft 2 v. 1.2.2015

Klicka hält die pauschale Ausnahme der wohnrechtlichen Außerstreitverfahren von der neuen Normenkontrolle für verfassungswidrig. Über solche Auffassungen kann man natürlich immer diskutieren (allerdings wird mE die Keule der Verfassungswidrigkeit insgesamt zu inflationär geschwungen).

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