ABGB § 1157, ABGB § 1315, ASVG § 333, StVO § 93
Ein externes Winterdienst-Unternehmen kann sich nicht auf das Haftungsprivileg gem § 333 ASVG stützen. Es haftet für eigenes Verschulden oder für jenes seines Gehilfen – hier eines Subunternehmers – unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB.