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Gesetzliches, aber grundbücherlich nicht eingetragenes Pfandrecht ist keine Eintragung, die im Fall der Inanspruchnahme des § 40 Abs 2 WEG 2002 (iVm § 57 Abs 1 GBG) zu löschen wäre

RechtsprechungABGBwobl 2015/20wobl 2015, 51 Heft 2 v. 1.2.2015

EO § 137 Abs 1, EO § 138 Abs 1, GBG § 57, GBG § 94 Abs 1, KanalabgabenG 1955 § 5 Abs 3, WEG 2002 § 40

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