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Zur Auflösung des Bestandvertrags wegen eines Abbruchbescheids betreffend den Bestandgegenstand

RechtsprechungABGBwobl 2015/13wobl 2015, 27 Heft 1 v. 1.1.2015

ABGB § 1112

Die von der Verwaltungsbehörde wegen Baugebrechen verfügte Anordnung des Abbruchs einer Baulichkeit, die Bestandgegenstand ist oder in der sich der Bestandgegenstand befindet, bewirkt nur und erst dann die Auflösung des Bestandvertrags, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können oder vom Bestandgeber nicht beseitigt werden müssen.

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