MRG § 3 Abs 2 Z 2
Der zwingende Charakter der Erhaltungspflicht nach § 3 Abs 2 Z 2 MRG bezieht sich nur auf ernste Schäden des Hauses oder vom Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdungen.
OGH, 26.05.2014, 8 Ob 27/14z
Zurückweisung der außerordentlichen Revision