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Zur Erhaltungspflicht nach § 3 Abs 2 Z 2 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2015/1wobl 2015, 15 Heft 1 v. 1.1.2015

MRG § 3 Abs 2 Z 2

Der zwingende Charakter der Erhaltungspflicht nach § 3 Abs 2 Z 2 MRG bezieht sich nur auf ernste Schäden des Hauses oder vom Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdungen.

OGH, 26.05.2014, 8 Ob 27/14z
Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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