MaklerG § 6, MaklerG § 7
Wird die von den Käufern gewünschte Einschränkung ihres Angebots zum Kauf eines Ferienhauses durch einen entsprechenden Finanzierungsvorbehalt von der Maklerin ausdrücklich abgelehnt, kann die letztlich gescheiterte Finanzierung keinen Grund dafür darstellen, der Maklerin den Provisionsanspruch abzuerkennen.