Zur Frage, ob § 37 Abs 5 Satz 3 WEG 2002 um das Erfordernis der Bestimmtheit des späteren Mindesteigentumsanteils teleologisch zu reduzieren ist, sodass auch einem Wohnungseigentumsbewerber, der nicht Miteigentümer der Liegenschaft ist, ein Antragsrecht nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 zukommt
RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2015/166wobl 2015, 394 Heft 12 v. 1.12.2015