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Zur Auslegung der Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ als Tatbestandsvoraussetzungen der Eigenbedarfskündigung

RechtsprechungMRGwobl 2015/163wobl 2015, 391 Heft 12 v. 1.12.2015

MRG § 30 Abs 2 Z 8

Bei der Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG geht die jüngere Rechtsprechung von einem gemäßigteren Verständnis der im Zusammenhang mit dem Begriff des dringenden Eigenbedarfs ausgeformten Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ aus. Dennoch ist – auch nach der jüngeren Rechtsprechung – ein strenger Maßstab anzulegen.

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