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Aufkündigung der Verlassenschaft ist nicht geeignet, das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und dem Eintrittsberechtigten zu klären

RechtsprechungVerfahrensrechtUniv.- Prof. Dr. Thomas Klickawobl 2015/159wobl 2015, 368 Heft 11 v. 1.11.2015

MRG § 14 Abs 3, MRG § 30 Abs 2 Z 5, ZPO § 21

Die Bindungswirkung besteht nur gegenüber demjenigen, der im Vorprozess den Streit verkündet hat, nicht aber gegenüber dem anderen am Vorprozess beteiligten Prozessgegner.

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