Zur Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung betreffend Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet
RechtsprechungWEGRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2015/151wobl 2015, 359 Heft 11 v. 1.11.2015