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Zur Möglichkeit von bindenden „Summenvereinbarungen“

RechtsprechungWEGwobl 2015/149wobl 2015, 357 Heft 11 v. 1.11.2015

WEG 2002 § 5 Abs 3

Unter bestimmten Voraussetzungen und zu unterschiedlichen Regelungsbereichen besteht bei inhaltlich übereinstimmenden Einzelvereinbarungen von Mietern mit dem Vermieter oder von Mit- und Wohnungseigentümern mit bestimmten Dritten die (grundsätzliche) Möglichkeit bindender Summenvereinbarungen.

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