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Zur Frage, ab welchem Ausmaß Verputzschäden als ernste Schäden des Hauses zu bewerten sind

RechtsprechungMRGRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2015/140wobl 2015, 346 Heft 11 v. 1.11.2015

MRG § 3 Abs 2 Z 2

Welches Ausmaß Verputzschäden im Bestandobjekt erreichen müssen, um – unabhängig von der Gefährdung der Statik des Hauses – auch als „außergewöhnlich“ und damit als ernster Schaden des Hauses gewertet werden zu können, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Das schließt eine allgemein gültige Aussage des OGH zu diesem Problem aus.

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