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Der Begriff „Änderung“ umfasst nicht die Löschung eines Miteigentumsanteiles

RechtsprechungWEGwobl 2014/91wobl 2014, 245 Heft 9 v. 1.9.2014

GBG § 136, WEG 2002 § 10 Abs 3

Der in § 10 Abs 3 WEG 2002 verwendete Begriff „Änderung“ umfasst nicht auch die „Löschung“ eines Miteigentumsanteils. Eine Gleichstellung von „Änderung“ und „Löschung“ eines Miteigentumsanteils widerspricht nicht nur dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern ist auch im Auslegungsweg nicht zu erzielen.

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