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Kommanditgesellschaft: Gesamtrechtsnachfolge der alleinigen Komplementärin keine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen „Möglichkeiten“ iSd § 12a Abs 3 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2014/89wobl 2014, 242 Heft 9 v. 1.9.2014

MRG § 12a Abs 3, UGB § 142

Im Allgemeinen wird bei Kommanditgesellschaften eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten dann angenommen, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse bei den kraft Gesetzes geschäftsführungsbefugten Komplementären entscheidend ändern.

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