Hätte für einen Erstmieter aufgrund der Höhe des erlegten Finanzierungsbeitrages einegesetzliche Kaufoption bestanden, hat dieser aber vor Auslaufen der Zehnjahresfrist ab erstmaligemBezug der Wohnanlage das Mietverhältnis beendet, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage,ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen einem Nachmieter eine gesetzliche Kaufoption zukommt.