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Superädifikat setzt Verbindung mit dem Grund voraus

RechtsprechungABGBUniv.-Prof. Dr. Andreas Kletečkawobl 2014/67wobl 2014, 171 Heft 6 v. 1.6.2014

ABGB § 297, ABGB § 435, UHG § 9 Abs 1 Z 2

Besteht keine wie immer geartete Verbindung mit dem Grund, sondern ausschließlich eine mit einem bestehenden Gebäude, handelt es sich lediglich um Aufbauten auf einem realen Gebäude (hier: Photovoltaikanlage) und nicht um ein Superädifikat.

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