ABGB § 364, ABGB § 364a
Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.
OGH, 16.12.2013, 6 Ob 216/13b
ABGB § 364, ABGB § 364a
Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.
OGH, 16.12.2013, 6 Ob 216/13b