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Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals ortsüblich

RechtsprechungABGBwobl 2014/64wobl 2014, 167 Heft 6 v. 1.6.2014

ABGB § 364, ABGB § 364a

Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.

OGH, 16.12.2013, 6 Ob 216/13b

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