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Verabsäumte Erlangung von Vorzugspfandrechten gem § 27 Abs 2 WEG 2002 und der daraus resultierende Schaden

RechtsprechungWEGwobl 2014/63wobl 2014, 166 Heft 6 v. 1.6.2014

EO § 216 Abs 2, WEG 2002 § 27 Abs 2

Der Schaden, der durch die verabsäumte Erlangung von Vorzugspfandrechten gem § 27 Abs 2 WEG 2002 entsteht, umfasst auch die Mahnklagekosten.

OGH, 23.10.2013, 2 Ob 114/13y

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