vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Montage eines Klimageräts ist eine zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG

RechtsprechungWEGwobl 2014/60wobl 2014, 163 Heft 6 v. 1.6.2014

WEG 2002 § 16 Abs 2

Die Montage eines Klimageräts an der Fassade ist schon aufgrund der damit einhergehenden Durchbohrung der Außenmauer keine Bagatelle. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung aller anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte