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Einbau einer Sicherheitstür, der von einer Gebietskörperschaft durch öffentliche Mittel gefördert wurde, ist ersatzfähig

RechtsprechungMRGwobl 2014/57wobl 2014, 160 Heft 6 v. 1.6.2014

MRG § 9, MRG § 10

Eine Maßnahme, die iSd § 10 Abs 3 Z 4 MRG gefördert wird, begründet die gesetzliche Vermutung dafür, dass die von einem Mieter vorgenommene Maßnahme den wesentlichen Verbesserungen, wie sie im § 10 Abs 3 Z 1 bis 3 MRG aufgezählt sind, gleichzuhalten ist.

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