vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mietzinsminderung endet auch mit Selbstbehebung durch den Mieter

RechtsprechungABGBPriv.-Doz. Dr. Olaf Risswobl 2014/56wobl 2014, 146 Heft 5 v. 1.5.2014

ABGB § 1096 Abs 1 Z 2

Der Anspruch auf Zinsbefreiung bzw Zinsminderung gem § 1096 ABGB besteht ab Beginn der Unbrauchbarkeit bzw Gebrauchsbeeinträchtigung des Bestandobjekts (bzw der Anzeige gegenüber dem Vermieter) nur bis zu deren Behebung. Eine Behebung durch den Bestandnehmer ändert an dieser Rechtsfolge nichts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte