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Einleitung eines Mietzinsprüfungsverfahrens als Anzeige des Mangels iSd § 15a Abs 2 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2014/49wobl 2014, 137 Heft 5 v. 1.5.2014

MRG § 15a

Eine Anzeige des Mangels iS des zweiten Satzes des § 15a Abs 2 MRG liegt auch darin, wenn der Mieter unter Bezugnahme auf diesen Mangel bei Gericht oder der Schlichtungsstelle ein Mietzinsprüfungsverfahren einleitet. Auf den Zeitpunkt, in dem aufgrund eines Sachverständigengutachtens der Mangel feststand, kommt es nicht an.

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