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Entscheidung im Verfahren nach § 30 Abs 1 WEG 2002 ist rechtsgestaltender Natur

RechtsprechungWEGwobl 2014/42wobl 2014, 112 Heft 4 v. 1.4.2014

WEG 2002 § 30

Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 30 Abs 1 WEG 2002 ist rechtsgestaltend, enthält jedoch keinen Leistungsbefehl auf Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten.

OGH, 06.11.2013, 5 Ob 182/13w
Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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