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Kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache im Verfahren über eine Teilkündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 iVm § 31 MRG bei vorhergehenden Kündigungsprozess gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2014/39wobl 2014, 107 Heft 4 v. 1.4.2014

JN § 42 Abs 3, MRG § 30, MRG § 31, ZPO § 411

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