EStG § 28 Abs 2
Dafür, dass der Verlust der Zehntelabsetzung nach § 28 Abs 2 EStG bei Übertragung des Gebäudes nur für Instandsetzungsaufwendungen, nicht aber für die in demselben Gesetzeskontext genannten Instandhaltungsaufwendungen gilt, ergibt sich nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt.