In der Entscheidung 7 Ob 93/12w1 macht das Höchstgericht einige wichtige klarstellende Aussagen im Zusammenhang mit der Überwälzung von Erhaltungskosten in einem EKZ-Bestandvertrag; in gewissen Bereichen betritt der OGH dabei durchaus „unsicheres Terrain“. Das soll zum Anlass genommen werden, die Entscheidung noch einmal Revue passieren zu lassen.