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Zum wichtigen Grund bei Änderung einer Ermessensentscheidung über eine gerichtliche Benützungsregelung

RechtsprechungWEGwobl 2014/133wobl 2014, 339 Heft 12 v. 1.12.2014

WEG 2002 § 17 Abs 2

Es handelt sich bei der gerichtlichen Benützungsregelung um eine von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung, bei der unterschiedliche, nicht der jeweiligen Eigentumsquote entsprechende Nutzungsanteile finanziell durch die Festsetzung eines angemessenen Benützungsentgelts auszugleichen sind.

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