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Eintragungshindernis bei auslegungsbedürftiger Urkunde

RechtsprechungGBGwobl 2014/124wobl 2014, 314 Heft 11 v. 1.11.2014

ABGB § 431, ABGB § 914, GBG § 94

Es stellt ein Eintragungshindernis dar, wenn die Einräumung eines Rechts in der Urkunde von Umständen abhängig gemacht wird, die der Urkunde selbst nicht zu entnehmen sind, weil § 914 ABGB diesfalls die Erforschung der Parteienabsicht verlangt. Wenn sich das Problem einer Vertragsauslegung stellt, ist es dem Grundbuchgericht verwehrt, die Urkunde auszulegen.

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