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Keine Anwendung des § 16 Abs 2 WEG 2002 bei schlichtem Miteigentum in sogenannten Mischhäusern

RechtsprechungWEGwobl 2014/120wobl 2014, 311 Heft 11 v. 1.11.2014

WEG 2002 § 16 Abs 2

Eine Maßnahme, die nicht einmal die Zustimmung der Mehrheit gefunden hat – sieht man vom Fall der Stimmengleichheit ab –, kann von der Minderheit nie, auch nicht mit Hilfe des Außerstreitrichters, durchgesetzt werden.

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