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Für eine Namhaftmachung reicht es nicht, wenn der Makler seinem Auftraggeber erst erklärt, er werde das Objekt bestimmten Kunden anbieten

RechtsprechungMaklerrechtRA MMag. Dr. Clemens Limbergwobl 2014/111wobl 2014, 286 Heft 10 v. 1.10.2014

MaklerG § 3, MaklerG § 6 Abs 2

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