Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 22/2012, iVm dem AbgÄG 2012, BGBl 112/2012, erfolgte mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2012 eine umfassende Neuordnung der einkommensteuerlichen Behandlung von Grundstücksveräußerungen des Privat- und des Betriebsvermögens. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit den Regelungen für private Grundstücksveräußerungen natürlicher Personen, das sind Veräußerungen von Grundstücken, die zu keinem Betriebsvermögen gehören.