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Ausschluss von "befangenen" Miteigentümern von der Beschlussfassung in Fragen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung

RechtsprechungABGBwobl 2013/75wobl 2013, 211 Heft 7 und 8 v. 1.8.2013

§ 833, § 836, § 838a ABGB

§ 24 Abs 3 WEG 2002:

Die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Mehrheitsbeschluss gefasst wurde, berührt den Kernbereich der in § 838a ABGB angesprochenen Verwaltung, nämlich die für die Verwaltung zentrale Frage der Willensbildung. Streitigkeiten zwischen den Teilhabern iSd § 838a ABGB können auch Feststellungsbegehren sein, zumal es einen Grundsatz der generellen "Feststellungsfeindlichkeit" des Außerstreitverfahrens nicht gibt.

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