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Der Versicherungsschutz des Wohnungseigentumsbewerbers in der Gebäudeversicherung

RechtsprechungWEGwobl 2013/54wobl 2013, 155 Heft 5 v. 1.5.2013

§ 61, § 67 Abs 1, § 69 Abs 1, § 74 VersVG

§ 18, § 28, § 37 Abs 2, § 40 Abs 2 WEG 2002:

Das Sacherhaltungsinteresse des Wohnungseigentumsbewerbers ist ab Übergang der Gefahrtragung bis zur Entstehung der Eigentümergemeinschaft in der Gebäudeversicherung des Veräußerers mitversichert. Die Eigentümergemeinschaft tritt mit ihrer Entstehung analog § 69 VersVG in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Versicherungsnehmers (Alleineigentümers) ein.

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