Nach der fünften Klauselentscheidung des OGH ist nun geklärt, dass zahlreiche in Mietverträgen enthaltene Endrenovierungsverpflichtungen unwirksam sind. Dennoch renovieren viele Mieter bei Rückstellung der Bestandsache in der irrigen Annahme, hierzu verpflichtet zu sein. Im folgenden Beitrag werden die Konsequenzen einer nicht geschuldeten Renovierung, insbesondere im Hinblick auf Ersatzansprüche des Mieters, dargestellt. Dabei erfolgt die Darstellung rechtsvergleichend zur Rechtslage in Deutschland und der dort vorhandenen Rsp des BGH zu den Folgen unwirksamer Renovierungsklauseln. Einige der hausgemachten Probleme, die der Argumentation des BGH anhaften, könnten möglicherweise nach der Rechtslage in Österreich umgangen werden.