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Fortsetzung der in der Insolvenz aufgeschobenen Räumungsexekution bei Verzug mit der Entgeltzahlung

RechtssprechungVerfahrensrechtwobl 2013/47wobl 2013, 125 Heft 4 v. 1.4.2013

§ 12c IO:

Blieb der Bestandnehmer nach Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens (auch) weitere Bestandzinse (Benützungsentgelte) schuldig, kann der Bestandgeber wegen Verletzung der in § 12c IO stillschweigend vorausgesetzten Pflicht der Benützungsabgeltung bei jedem Verzug mit Entgeltbeträgen die Räumungsexekution fortsetzen.

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