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Teilkündigung infolge Nichtbenützung des Mietobjekts

RechtsprechungMRGwobl 2013/15wobl 2013, 51 Heft 2 v. 1.2.2013

§ 30 Abs 2 Z 6 und 7, § 31 MRG:

Eine Teilkündigung ist bei den Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 6 und 7 MRG nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung des gesamten Mietgegenstands gegeben sind.

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus.

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