§ 16 Abs 1 Z 8, § 28 EStG
Die in § 28 Abs 3 EStG vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von Herstellungsaufwand kann nur dann zum Tragen kommen, wenn im Zeitpunkt seines Anfalls Einkünfte aus VuV vorliegen.
VwGH 25. 9. 2012, 2008/13/0240