§ 5 Abs 2, § 6 Abs 2 WEG 2002:
§ 6 Abs 2 WEG stellt klar, dass nicht nur die Bescheinigung der Baubehörde, sondern auch das diese ersetzende Gutachten eines Sachverständigen bereits aufgrund der behördlich bewilligten Baupläne ausgestellt werden kann. Für die Einverleibung von WE ist daher die Errichtung des Baus nicht Voraussetzung.