§ 30 Abs 2 Z 4 MRG:
Wurde vom Mieter nicht nur das von ihm errichtete Superädifikat vermietet, sondern auch die vom Vermieter gemietete freie Grundfläche untervermietet, ist von einer teilweisen Untervermietung iSd § 30 Abs 2 Z 4, 2. Fall MRG auszugehen.