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Zur Auslegung der Mitteilung des Masseverwalters der insolventen Mietergesellschaft nach § 12a MRG

RechtsprechungMRGUniv.-Prof. Dr. Martin Schauerwobl 2012/94wobl 2012, 328 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 12a Abs 1, § 30 Abs 2 Z 1 MRG:

Mitmieter bilden im Aufkündigungsprozess eine einheitliche Streitpartei. Entscheidungsrelevant ist dabei nicht, ob ein Mitmieter durch Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts oder durch einen Mieterwechsel gem § 12a Abs 1 MRG aus dem Vertragsverhältnis ausschied, sondern lediglich die Frage, ob er ausschied oder nicht.

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