§ 881, § 1096, § 1319a ABGB
§ 93 StVO:
Eine ausreichende räumliche Nahebeziehung des geschädigten Besuchers zu der aus dem Bestandvertrag geschuldeten Hauptleistung (hier: Unterkunft in Seniorenheim) ist jedenfalls Voraussetzung für die Einbeziehung in den vertraglichen Schutzbereich.