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Nachbarrechtliche Ausgleichshaftung für Beschädigung durch eingesetzte Baumaschinen

RechtsprechungABGBwobl 2012/9wobl 2012, 24 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 364a ABGB:

Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder - im Fall einer bloßen Anzeigepflicht - nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.

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