In der täglichen Verwaltungspraxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen der Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft und der der einzelnen Wohnungseigentümer. Die dazu entwickelte Judikatur wird dargestellt und analysiert, wobei auch auf die Frage der Durchsetzbarkeit der jeweiligen Pflichten in der korrekten Verfahrensart und allfällige Konsequenzen aus Pflichtenverletzungen Bezug genommen wird.