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Zugänge oder Durchgänge sind nicht allgemeiner Teil der Liegenschaft, wenn die erschlossenen Liegenschaftsteile in Sondernutzung stehen

RechtsprechungWEGwobl 2012/120wobl 2012, 382 Heft 11 v. 1.11.2012

§ 2 Abs 4 WEG 2002:

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