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Kein Schutz des Berechtigten aus einem Veräußerungs- und Belastungsverbot im Vertrauen auf die Vollständigkeit des Grundbuchsstandes

RechtsprechungGrundbuchsrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Kodekwobl 2011/117wobl 2011, 289 Heft 9 v. 1.9.2011

§ 364c ABGB

§ 9, § 104 Abs 3 GBG:

Ein - wenngleich eintragbares - Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB ist nicht zu den dinglichen Rechten iSd § 308 ABGB, § 9 GBG zu zählen. Da der Gutglaubensschutz aber nur dem Erwerber eines bücherlichen Rechts, der auf den Buchstand vertraut, zukommt, ist der Verbotsberechtigte nicht geschützt.

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