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Mietzinsminderung setzt Mangelanzeige des Mieters voraus

RechtsprechungABGBa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2011/66wobl 2011, 138 Heft 5 v. 27.5.2011

§ 1096, § 1097 ABGB

§ 3 Abs 2, § 15a Abs 2 MRG:

Zur Vermeidung eines krassen Wertungswiderspruchs ist die § 15a Abs 2 MRG zugrunde liegende Wertung auch auf die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB zu erstrecken. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB eine Anzeige iSd § 1097 ABGB voraussetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein dem MRG unterliegendes Objekt handelt oder nicht.

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